Widerspruch gegen den Änderungsbescheid der Stiftung

Auf der IGH Hompage wurde am 17. Januar ein Beitrag veröffentlicht, der eine Widerspruchsmöglichkeit gegen den Änderungsbescheid der Stiftung zum 01. Juli 2019 aufzeigt. Der VOB e.V. unterstützt grundsätzlich diesen Aufruf. Wir sehen aber zunächst noch keine Möglichkeit durch einen Widerspruch einen möglichen Anspruch auf eine Erhöhung der Zahlungen zu schaffen.

 

Aus Sicht des Vorstandes gibt es, neben den auf der Homepage der Igh aufgeführten Argumenten, einen weiteren Fehler im Änderungsbescheid der Stiftung, und zwar in Bezug auf die Berechnung der Rentenanpassungen in den neuen und alten Bundesländern.

 

In der Novelle von 2017 heißt es im HIVHG lediglich unter §16 (6):

"Die Leistungen werden zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden, entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Die Anpassung erfolgt ab dem 1. Juli 2019."

Nun gelten aber in den neuen und alten Bundesländern unterschiedliche Rentenwerte. Um dem Gesetzestext Rechnung zu tragen, hätte die Stiftung für west- und ostdeutsche Leistungsempfänger zwei unterschiedliche Leistungsberechnungen durchführen müssen. Dies hat die Stiftung aber nicht berücksichtigt. Dadurch wird sie dem Auftrag des Gesetzgebers nicht gerecht und die Leistungsempfänger in den neuen Bundesländern werden benachteiligt.

 

Diesen Sachverhalt werden wir bei unserer Mitgliederversammlung am 16. Februar eingehend diskutieren und entscheiden, ob wir eine anwaltliche Prüfung veranlassen. Interessierte sind herzlich eingeladen mit uns zu diskutieren. 

 

Zu der Forderung in der Widerspruchsbegründung auf der IGH Internetseite, die Anpassung der Zahlung an die Veränderungen des Rentenniveaus rückwirkend ab 1995 vorzunehmen, verweisen wir auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP vom 18.01.2019. Hier lehnt die Bundesregierung eine rückwirkende Anhebung grundsätzlich ab. Es bliebe hier nur der Weg über eine Klage, auch darüber werden wir bei der Versammlung ausführlich sprechen.

Über unser weiteres Vorgehen werden wir auf unserer Hompage informieren.

 

Jürgen

 

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