Beauftragung von RA Dr. Tolmein zur Erstellung eines Rechtsgutachtens
Um unsere momentane rechtliche Situation und die damit verbundenen Möglichkeiten genauer einschätzen zu können, haben wir am 22.03.2017 bei Dr. Tolmein - Kanzlei Menschen und Rechte - Hamburg eine Beurteilung in Auftrag gegeben.
Wir suchen hiermit nach Möglichkeiten, bisher noch nicht berücksichtigte Rechtsmittel zu finden. Dies kann eine Möglichkeit bieten, unsere Anliegen besser gegenüber der Politik zu vertreten und Nachbesserungen einzufordern sowie auf eine Nivellierung des HIV-Hilfegesetzes hinzuwirken.
Folgende Themenbereiche sollen zunächst beurteilt werden:
- dauerhafte Entschädigungszahlung der Bundesrepublik Deutschland an noch lebende Betroffene (Stichwort Bestandsschutz), auch wenn nach HIV-Hilfegesetz der Stiftungszweck entfällt, weil die Mittel verbraucht sind, und die Zahlung eines Inflationsausgleichs
- Die Selbstvertretung der Betroffenen im Stiftungsrat und damit auch ein besserer Informationsfluss an die Betroffenen
Die Erstellung dieses Gutachtens erfordert finanzielle Mittel, die unser kleines Budget überschreiten.
Deshalb bitten wir unsere Unterstützer und zukünftigen Vereinsmitglieder um Spenden. Bitte wendet Euch per Email an info@nochleben.de
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