Am 08.02.2021 ist einie neue Corona-Impfverordnung in Kraft getreten. Sie
folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und
berücksichtigt erste Erfahrungen aus der Impfkampagne. Außerdem versucht diese Verordnungen bisher vergessenen Gruppen zu berücksichtigen, die ein hohes Risiko haben für einem schweren Verlauf
bei einer Covid-19 Erkrankung. Auch regelt sie den Einsatz des kürzlich zugelassenen Impfstoffs von AstraZeneca, der nach den Empfehlungen der STIKO für Personen zwischen 18 und 64 Jahren empfohlen wird. Hierzu gibt es eine Info Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
In die Gruppe 2 (hohe Priorität) wurden jetzt auch die folgenden Untergruppen aufgenommen:
- Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
-
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen
Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten
Erkrankungen oder Behinderung haben.
Die Planung und Durchführung der Impfungen liegt weiter in der Verantwortung der Länder. Das bedeutet, dass die Zeitpunkte ab wann begonnen wird, die Gruppe 2 zu impfen, in den verschiedenen
Ländern unterschiedlich sein werden. Schätzungsweise wird das ab Anfang März so weit sein.
Man kann nicht frei wählen, welchen Impfstoff man erhält. Das hängt vom Alter und von der Verfügbarkeit der Impfstoffe im jeweiligen Bundesland ab.
Aber wie kommt man jetzt an einen Impftermin?
Die Menschen welche HIV- und zusätzlich (ehemals) HCV-Infiziert sind und noch weitere Erkrankungen haben (wie z.B. Lungenfibrose, Leberzirrhose oder Leberinsuffizienz, Diabetes, Bluthochdruck,
Nierenerkrankung, Krebserkrankung, usw..), sollten sich ein ärztliches Attest, welches das Risiko eines komplizierten Covid-19 Verlaufes bescheinigt, vom HIV-Behandler(in),
Hämophiliearzt(in) oder Hausarzt(in) austellen lassen.
Es ist ebenfalls möglich, bis zu zwei Personen, die im selben Haushalt leben oder die bei der eigenen Pflege beschäftigt sind, ebenfalls bereits in der Gruppe 2 impfen zu lassen. Auch dies muss
im Attest vermerkt sein.
Die Impfungen werden durch die Bundesländer organisiert, daher ist die Anmeldung nicht einheitlich geregelt. Da sich momentan die Lage täglich ändert, haben wir unten einen Link zur Infoseite der
TK. Hier findet man die Kontakte und Telefonnummmern in den jeweiligen Bundesländern.
Hier ist ein Impftermin nach Vorlage des ärztlichen Attest zu beantragen.
Infos
der Bundesländer zur Corona-Impfung und zur Online-Anmeldung (Quelle TK)