Herzlich Willkommen auf unserer Homepage
Auf diesen Seiten geht es um Menschen, die durch Blut und Blutprodukte im Rahmen des sogenannten "Blutskandals" mit HIV und/oder HCV infiziert wurden, und unsere Aktivitäten.
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Widerspruchsmöglichkeit für Leistungsempfänger der Stiftung
Seit Jahrzehnten leiden hämophile Patienten und Empfänger von Blutprodukten und ihre Familien unter den dramatischen Folgen des Blutskandals – einer der größten medizinischen Tragödien der deutschen Nachkriegsgeschichte - Viele haben nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Zukunft, ihre berufliche Existenz und Lebensqualität verloren. Bis heute erfahren sie jedoch kein echtes Unrechtseingeständnis und keine angemessene Entschädigung durch die Politik. Das empfinden Betroffene als fortdauerndes Unrecht.
Der Verband VOB e.V. steht an ihrer Seite. Wir unterstützen die Betroffenen entschieden dabei, ihre Rechte durchzusetzen und ihre Stimme in die Öffentlichkeit zu tragen. Denn ihre besondere Situation wird bis heute viel zu wenig wahrgenommen und ernst genommen.
Die Haltung der Bundesregierung – ein bitteres Versagen
Die Bundesregierung stuft die Leistungen nach dem HIV-Hilfegesetz weiterhin als bloße „freiwillige Hilfe“ ein und verweigert einen angemessenen Ausgleich des massiven Kaufkraftverlustes. Diese Haltung zeugt von einer erschreckenden Schwäche des Staates: Er scheut sich bis heute, seine Mitverantwortung klar anzuerkennen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Ein beschämender Kontrast ist Großbritannien. Dort hat der Staat im letzten Jahr endlich die volle Verantwortung für das staatliche Versagen übernommen. Mit einem klaren, öffentlichen Statement und umfassenden Entschädigungszahlungen wird der Situation der Opfern endlich Rechnung getragen. In GB werden auch die HCV-INFEKTIONEN entschädigt die bei uns immer noch als "unabwendbahres Schicksal" bewertet werden. Großbritannien zeigt damit, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit staatlichem Versagen aussehen kann: ehrliche Aufarbeitung, klare Übernahme von Verantwortung und angemessene finanzielle Wiedergutmachung sogar für die bereits Verstorbenen und deren Angehörige.
In Deutschland hingegen wurden Hämophile und andere Opfer, die sich getraut haben zu klagen, in den ersten Instanzen mit fehlerhaften und oder vorgeschobenen Gründen zum Schweigen gebracht. Jahrelang hieß es, alle Ansprüche seien verjährt und nicht nachweisbar. Die Realität sieht jedoch anders aus: Laut Bundesgerichtshof (BGH) liegt die Verursacherdiskussion bei den Beklagten – also beim Staat. Die Fakten des Kaufkraftverlustes sind offensichtlich und wurden in anderen vergleichbaren Fällen bereits zugestanden.
Wie soll man mit einem Rechtssystem umgehen, das den Schwächsten die rechtlichen Grundlagen entzieht und scheinbar auf deren Tod wartet?
Verfassungsrechtliche Bedenken
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Contergan-Entscheidung (21.11.2023, genaue Quelle im Widerspruch!) klargestellt, dass öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen durch das Grundgesetz geschützt sind. Beim Contergan-Stiftungsgesetz hat der Gesetzgeber die staatliche Verantwortung und Fürsorgepflicht anerkannt – obwohl dort nicht einmal ein Untersuchungsausschuss staatliche Versäumnisse festgestellt hatte. Umso unverständlicher ist die anhaltende Zurückhaltung gegenüber den Opfern des Bluterskandals.
Der dramatische Kaufkraftverlust und die neue Belastung 2026
Der gesetzliche Auftrag lautet: angemessene finanzielle Absicherung. Dieser Auftrag kann nicht erfüllt werden, wenn die Leistungen über mehr als 20 Jahre weitgehend unverändert bleiben, während die Lebenshaltungskosten explodieren. Der massive Kaufkraftverlust von 1995 bis 2019 wird bis heute nicht ausgeglichen. Jede neue Erhöhung baut auf einer bereits dramatisch entwerteten Basis auf.
Hinzu kommt aktuell eine drastische Kostenexplosion: Allein durch die jetzt beschlossenen Änderungen im Gesundheitswesen werden die Streichungen den letzten noch lebenden Opfern des Blutskandals die Kosten des medizinischen Fortschritts noch härtere Einbußen bescheren. Der ohnehin schon immense Leidensdruck steigt dadurch weiter dramatisch an. Die Betroffenen sehen sich einer doppelten Belastung ausgesetzt: jahrzehntelanger Kaufkraftverlust und gleichzeitig stark steigende medizinische Kosten.
Das ist kein Versehen – das ist fortwirkendes Unrecht.
Unser Appell: Legen Sie Widerspruch ein!
Wir raten allen Betroffenen dringend, gegen jeden neuen Leistungs- oder Anpassungsbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit machen Sie deutlich, dass Sie die aktuelle Leistungshöhe nicht als vollständige Erfüllung Ihres gesetzlichen Anspruchs akzeptieren und dass der jahrzehntelange Kaufkraftverlust sowie die neuen Belastungen weiterhin unberücksichtigt bleiben.
Ein solcher Widerspruch hält die verfassungsrechtliche Frage offen und kann den Weg für eine gerichtliche Klärung ebnen. Es geht nicht um Almosen, sondern um die Anerkennung eines bestehenden Rechts und um die Beendigung eines viel zu lange ertragenen Unrechts.
Die Betroffenen haben genug gewartet.
Es ist Zeit, dass der Staat endlich seine volle Verantwortung übernimmt – so wie Großbritannien es vorgemacht hat.
Der VOB e.V. steht Ihnen zur Seite.
Bitte nutzt gerne den Musterwiderspruch. Der VOB e.V. unterstützt bei der Begleitung des Verfahrens oder einfach, wenn Sie Gehör brauchen – wir sind für Sie da.
Unser aktueller Zwischenbericht mit genaueren Informationen zeigt deutlich, wie intensiv Großbritannien daran arbeitet, eine faire und nachhaltige Entschädigungslösung für die dortigen Betroffenen zu schaffen. Dort erhalten nicht nur noch lebende Infizierte umfassende finanzielle Unterstützung – auch die Familien, Partner und Angehörigen bereits Verstorbener werden ebenfalls umfangreich entschädigt.
Allerdings stellen fehlende medizinische Unterlagen aus der Vergangenheit oft ein zentrales Problem dar — Dokumentationen existieren oft nicht mehr. Schließlich liegen hier - wie in Deutschland - die zu den Infektionen führenden Ereignisse größtenteils über 40 Jahre zurück. Dies erschwert den Nachweis und Anspruch auf Entschädigung erheblich. Deshalb werden in UK Betroffene intensiv in den Begutachtungsprozess eingebunden.
Die geplanten Beteiligungsformate (Roundtables, Background Papers, schriftliche Beiträge) sollen sicherstellen, dass Änderungen am Entschädigungssystem auf echten Erfahrungen und Bedürfnissen basieren.
Für Betroffene bedeutet das: Die Möglichkeit, sich einzubringen — ihre Geschichten, Sorgen und Forderungen sichtbar zu machen. Und möglicherweise: ein gerechteres, inklusiveres Entschädigungssystem — auch für Personen, die bislang durchs Raster gefallen sind (z. B. wegen unklarer Nachweise oder psychischer Schäden).
Im Vergleich dazu wirkt das Vorgehen der deutschen Politik beschämend. Bereits 1994 hatte der 3. Parlamentarische Untersuchungsausschuss eine erhebliche Verantwortung staatlicher Stellen festgestellt. Trotzdem fehlt bis heute eine umfassende Entschädigungslösung, die den Geschädigten - auch den Hepatitis-Infizierten - und ihren Familien gerecht wird.
Hier zu unserer Zusammenfassung
02. Juli 25:
Die Aktualisierung der Prognos-Studie von 2014 zur Lebenssituation von Leistungsempfangenden der Stiftung wurde in den letzten Tagen vom BMG veröffentlicht.
Ihr findet die Dokumentation hier auf der Internetseite des BMG.
Die Zentralen Ergebnisse auf S. 7/8 und eine Handlungsempfehlung an die Politik ab Seite 59!
Ein Ergebnis unser konstruktiven Zusammenarbeit ist dieser gemeinsame Vorschlag zu einer 2. Nouvelle des HIVHG von DHG und VOB
1. Eine Novellierung des HIVHG mit Abkehr vom Soforthilfekonzept des HIVHG zu einer umfassenden, nachhaltigen und zukunftssicheren Absicherung der
Betroffenen sowie einer Umgestaltung der Stiftungsstruktur
2. Eine faire auch rückwirkende Entschädigungsregelung für Hepatitis-Opfer im Rahmen einer medizinischen Behandlung
3. Die rückwirkende Korrektur des Kaufkraftverlustes der Leistungen seit Beginn der Zahlungen 1995 um den
Wertverlust von fast 50% seit Inkrafttreten des HIVHG auszugleichen, auch für die HCV-Infizierten
4. Keine Unterscheidung von AIDS-krank und HIV+ mehr
5. Verbesserung der Leistungen für Angehörige und Hinterbliebene
6. Von den Leistungsempfängern gewählte HIV- und HCV-Betroffene als Vertreter im Stiftungsrat und im Stiftungsvorstand
7. Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums im Rahmen des HIV-Hilfegesetzes
8. Die Aufhebung der Stichtagsregelung 1. Januar 1988 im HIVHG
9. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme des VOB e.V. mit allen Betroffenen
10. Der VOB ist Interessenvertretung und Selbsthilfe Plattform für die Opfer des Blutskandals
VOB e.V. Der Vorstand 2024
Text: Jürgen Möller-Nehring
Möglichkeit zum Wiederspruch gegen den Leistungsbescheid der "Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen"
Unten haben wir einen möglichen Entwurf für einen Wiederspruch als Link angefügt
Dem jetzigen Leistungsbescheid muss bis zum 26.7. widersprochen werden (Eingangsdatum bei der Stiftung). Das haben bereits einige Leistungsbezieher getan.
