Endlich lebenslange Zahlungen für die Betroffenen! Änderungsvorschläge zum HIV-Hilfegesetz!

Wir haben ein Teilziel unserer Forderungen erreicht. Wir bekommen, vorausgesetzt die Änderungsvorschläge gehen durch den Bundestag, endlich lebenslange Zahlungen. Als Geldgeber tritt dann nur noch der Bund ein. Das hat zunächst eine gute, aber auch eine bittere Seite. Die Mittel werden endlich aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Sicherer geht es nicht. Wir brauchen keine Angst mehr um die Sicherung unserer Existenz zu haben. Keine langwierigen zähen Verhandlungen mehr! Der Wermutstropfen ist, dass die Pharmafirmen, das DRK und die Länder als Mitverursacher keinen Beitrag mehr leisten müssen und sich damit die Kosten auf die Solidargemeinschaft verschieben.

 

Ein Kommentar eines Mitgliedes...

 

Kommentar zu den geplanten HIVHG-Änderungen:

 

Das Bundesministerium für Gesundheit garantiert den Betroffenen Sicherheit und baut der Pharmaindustrie weiterhin eine goldene Brücke.


Inzwischen hat sich der Nebel über die geplanten Änderungen des HIVHG etwas gelichtet, sodass es an der Zeit ist eine erste Bewertung durchzuführen. Vor dem Hintergrund der Forderung der Leistungsempfänger nach Garantie lebenslanger Zahlungen und des Ausgleichs der Inflation nach 22 Jahren, ist mit der lebenslangen Garantie das erste Ziel vollständig erreicht worden. Mit der Kopplung an die Rentenangleichungen wird ein weiterer Abfall des Leistungsniveaus abgebremst werden.


1) Garantie lebenslanger Zahlungen


a) es gibt keine Budget-Lösungen mehr nach dem Motto: verlebt erst mal 10 Mio., dann suchen wir wieder nach Geld.
b) die zukünftige Kopplung an die Rentenanpassungen stoppt den beschleunigten Kaufkraftverfall der Leistungen und stellt gleichzeitig sicher, dass Extremereignisse wie mögliche Hyperinflation oder Änderungen bei der Währung die Leistungsempfänger der Stiftung nicht einseitig benachteiligen würden.


2) Zukünftige Zustiftungen


BMG Perspektive
a) Künftig will das BMG 8 bis 10 Mio. jährlich für die Stiftung als Anteil des Bundes und der Länder bereitstellen.
b) Ausgangspunkt sind die Aufwendungen der Stiftung in 2016 von ca. 8.6 Mio Euro.
c) der Zahl von 10 Mio. ab 2019 liegt die Annahme zugrunde, dass alle Leistungsempfänger den Höchstsatz erhalten
d) die 8 Mio. reflektieren wohl die erwarteten Aufwendungen ab 2019, d. h. man rechnet, dass es bei gleicher Struktur der Leistungsempfänger etwas mehr als 30 Leistungsempfänger mit Höchstsatz weniger gibt


Pharma Perspektive
a) aktuell liegen keine Zusagen für Zustiftungen vor
b) die nominelle Belassung der Pharma im Stifterkreis ermöglicht ihnen die Rückkehr in den aktiven Stifterkreis.

 

3) Implizite Absicht zum rückwirkenden Inflationsausgleich


a) Ausgangspunkt ist die Bereitschaft des Bundes zukünftig bis zu 10 Mio. in die Stiftung einzubringen. Da in den 10 Mio. nun auch der Anteil der Länder ist,
wären das nach dem alten Schlüssel 60% der Jahressumme. 100 % wären 16 2/3 Mio. Euro. Von den 6 2/3 Mio. aus gedachtem Pharma+DRK Anteil wären 90% Pharmapartizipation.
20/3*9/10 Mio. = 180/30 Mio. = 6 Mio.. Somit kämen wir zu einer hypothetischen Pharma Geldsumme von genau 6 Mio..
b) Mit der Erhöhung des Bundes- und Länderanteils auf zusammen bis zu 10 Mio. hätte man nach dem alten Schlüssel maximal 16 2/3 Mio. zusammen.
In 2016 gab es Auszahlungen der Stiftung von 8,6 Mio. an die Leitungsempfänger. Für 2019 wird mit 8 Mio. gerechnet.
c) Da der Preisindex im Juli 1994 (HIVHG) bei 80.7 lag und im Februar 2017 bei 108.8, gab es in diesem Zeitraum eine Preissteigerung von 34,8% (108.8/80.7=1.348..) , also ca. 35%. Ein Ausgleich der Preissteigerung würde zu benötigten Gesamtaufwendungen in 2019 von
8,0 * 1,35 = 10,8 Mio. führen, d.h. der Mehraufwand für einen vollständigen Inflationsausgleich läge bei 2,8 Mio..Die Pharma hätte davon 90% also ca. 2.5 Mio. zu tragen. In Deutschland liegt die Unternehmenssteuer bei ca. 30% (Wikipedia-Stichwort: Unternehmenssteuer mit Verweis auf Bundesministerium der Finanzen). Da die Pharma-Zahlungen abzugsfähige Spenden wären, läge der tatsächliche Aufwand bei ca. 1.75 Mio. per anno.
Gemäß der ursprünglichen Sprachregelung für die Fortführung der Stiftung erwartete das BMG, dass nach 10 Jahren der Gesamtaufwand wohl unter 8 Mio. fallen würde. Das heißt, dass man bei jährlich durchschnittlich unter 0.9 Mio. als Pharma Anteil wäre.
Zusammenfassend erwartete man ursprünglich von der Pharma einen Beitrag von 9 Mio. und vom DRK von 1 Mio.

 

4) Es stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der Pharmaindustrie


a) Bisherige Zustiftungen der Pharma
zw. 1995 und 2003              127.8 * 0.363 =          46.4  Mio €
zw. 2004 und 2007                                                   25.6 Mio €
zw. 2010 und 2016                                                   14.0 Mio €
                                                                                     ___________
                                                                                     86.0 Mio €


b) Jetzt soll die Pharma-Beteiligung zum Ende hin durch Ausstieg oder Pausieren wegen 9 Mio. entwertet werden ?
c) Die Zahlungen sind Entschädigungsrenten. 'Denn der Schaden, der diesen Menschen entstanden ist, verjährt nicht' (Hilde Mattheis,SPD, am 23.3.2017).
d) Pharma begründete Beteiligung mit humanitären Gründen. Liegen diese für die geschädigten Leistungsbezieher nicht mehr vor ? Gibt es keinen Vertrauensschutz ?
e) Sollen die Leistungsbezieher bestraft werden, weil sie nicht schnell genug sterben?
f) Im Kernbereich der Pharma wird doch oft genug darauf hingewiesen, dass Medikamente im erforderlichen Umfang zu verwenden sind.
g) Ist die Pharma im Gegensatz zum BMG nicht an einer Befriedung der Situation interessiert ?


5) Zusatzbemerkungen


In 2010 nahm das RKI (Anm.der Ted.: Robert-Koch-Institut) an, das ab 2017 noch 606 Betroffene leben würden, es sind aber nur 553. In 2010 erwartete Daniel Bahr, dass es zwischen 2010 und 2016 einen Finanzbedarf von 69,8 Mio. gäbe, aber es waren nur 63,32. Ziel muss es jetzt sein, Wege zu finden um die Pharma zu umgehenden Zustiftungen zu veranlassen, damit endlich der Inflationsausgleich gewährt wird.

 

Zusammengestellt von einem Mitglied des VOB e.V. in Gründung 09. April 2017

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