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Ergebnis 1: "...Anstehendes Gesetzgebungsverfahren.."

Die SPD als Regierungspartei möchte noch in dieser Legislaturperiode lebenslange Zahlungen an die Betroffenen verabschieden!

 

Am 23.03.2017 wurde von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, Frau Hilde Mattheis MdB, im Rahmen einer Plenarsitzung angesprochen, dass die SPD-Fraktion noch in dieser Wahlperiode eine dauerhafte Einrichtung der Stiftung in den Bundestag einbringen und beschließen will.

Dies soll im Zuge der Neufassung des "Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen" geschehen.

 

Zitat, Hilde Mattheis SPD:

"Ich möchte hier noch ein für uns als SPD sehr wichtiges Thema ansprechen, welches wir im Gesetz anbringen wollen. Es handelt sich um die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen. Diese Stiftung wurde infolge des sogenannten Blutspendeskandals eingerichtet. Während der 80er-Jahre infizierten sich weltweit mehrere Tausend Menschen aufgrund kontaminierter Blutprodukte mit HIV. In Deutschland waren es mehr als 1 500 Menschen. Dieser Skandal wurde erst 1993 mithilfe eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages aufgearbeitet und in Folge mit dem HIV-Hilfegesetz die erwähnte Stiftung Humanitäre Hilfe gegründet. Sie soll – so der Stiftungszweck – „aus humanitären und sozialen Gründen und unabhängig von bisher erbrachten Entschädigungs- und sozialen Leistungen an Personen, die durch Blutprodukte unmittelbar oder mittelbar mit dem Human Immunodeficiency Virus (HIV) oder infolge davon an Aids erkrankt sind, und an deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe“ leisten. Die Stifter sind der Bund, die Länder, das DRK und mehrere Pharmaunternehmen.


Allerdings ist im HIV-Hilfegesetz unter § 14 geregelt: „Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist oder die Mittel für die finanzielle Hilfe
erschöpft sind.“ Im Jahr 1994 dachten die Stiftungsgründer aufgrund des damaligen medizinischen Wissens nicht daran, dass HIV-Infizierte und AIDS-Kranke sehr viel länger leben als das damals angesetzte Vermögen. Glücklicherweise ist der medizinische Fortschritt in diesem Bereich so rasant, dass diese Menschen heute eine ähnlich hohe Lebenserwartung wie jeder andere Mensch auch haben. Der letzte Halbsatz im HIV-Hilfegesetz führt aber dazu, dass inzwischen jährlich die Weiterführung der Stiftung im Bundeshaushalt durch zusätzliches Geld beschlossen werden muss und damit bei den Betroffenen jedes Jahr große Unsicherheit besteht, ob sie weiterhin Geld aus der Stiftung beziehen können. Die Briefe und Anrufe der Betroffenen werden einige Kolleginnen und Kollegen kennen.


Ich halte es für unzumutbar, dass Patientinnen und Patienten und deren Familien in ständiger Unsicherheit leben müssen und von Jahr zu Jahr wieder darauf hoffen, dass der Gesetzgeber sich abermals entschließt, die Stiftung weiterzuführen. Diese Unsicherheit müssen wir beenden. Schon bei den Haushaltsberatungen zum vergangenen Bundeshaushalt hatten wir als SPD-Fraktion angekündigt, dass möglichst noch in dieser Wahlperiode die dauerhafte Einrichtung der Stiftung beschlossen werden muss. Das heißt, die Stiftung wird erst dann aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist. Jede Patientin und jeder Patient soll bis zu seinem Lebensende Geld aus der Stiftung erhalten; denn der Schaden, der diesen Menschen entstanden ist, verjährt nicht. Wir werden daher im anstehenden Gesetzgebungsverfahren diesen Punkt mit unserem Koalitionspartner und der Opposition diskutieren und hoffen, dass wir hier im Sinne der Patientinnen und Patienten zu einer geschlossenen Position kommen können..."

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