Endlich bekommt ein Teil der Betroffenen lebenslange Renten

Der Bundestag beschließt lebenslange finanzielle Hilfe für Opfer des Blutskandals

 

Ab 1. Januar 2019 werden die finan­ziellen Hilfeleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ allein durch den Bund getragen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am 2. Juni 2017 verabschiedet.

HCV Infektionen bleiben unberücksichtigt.

 

Die für den sogenannten „Blutskandal“ verantwortlichen Pharmafirmen sowie das Deutsche Rote Kreuz, die in den 1980er-Jahren HIV-kontaminierte Gerinnungsfaktoren und Blutkonserven auf den Markt gebracht hatten, müssen künftig nicht mehr wie bisher in den Entschädigungsfonds einzahlen.

 

„Dass es gelungen ist, die Hilfe für die Menschen, die in den 80er-Jahren durch Blutprodukte mit HIV angesteckt wurden, dauerhaft sicherzustellen, ist ein wichtiger Schritt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in einer Pressemitteilung.

 

Wie wichtig diese Unterstützung für die betroffenen Hämophilen ist, zeigt eine 2013 im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte Studie. Demnach sind die Entschädigungszahlungen für 80 Prozent der noch rund 550 betroffenen Menschen, die zumeist unter gesundheitlichen und psychischen Folgen der HIV-Infektion leiden, die einzige materielle und finanzielle Lebensgrundlage. Die Zahlungen waren stets von den der Stiftung zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.

 

Im sogenannten Blutskandal war 1993 bekannt geworden, dass sich in den 1980er-Jahren etwa 1.500 Menschen über Blutprodukte mit HIV infiziert hatten. Bei der Einrichtung der Stiftung im Jahr 1995 erwartete man den Tod aller Betroffenen bis Ende 1999. Bisher sah das sogenannte HIV-Hilfegesetz eine Aufhebung der Stiftung vor, wenn die bereitgestellten Mittel erschöpft sind. Die ursprünglich eingezahlten 250 Millionen D-Mark wurden später aufgestockt, spätestens 2018 wären die durch eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes gestellten Gelder erneut aufgebraucht gewesen.

 

Unsicherheit ist beendet

 

Mit der neuen gesetzlichen Grundlage ist diese Unsicherheit nun beendet. Die Hilfeleistungen für die Geschädigten sind nunmehr unbefristet bewilligt und sollen ab 2019 auch parallel der prozentualen Anpassungen der Renten erhöht werden.

 

„Diese ansatzweise ausgleichende Gerechtigkeit ist aber nicht nur seit Jahrzehnten überfällig, sondern auch aktuell noch nicht gänzlich ausgereift – bis 2019 werden weitere Betroffene sterben, die von den paar Euro mehr im Monat faktisch nicht profitieren können“, konstatiert Lynn Sziklai von der Blutskandal-Kampagne. Diese fordert außerdem einen rückwirkenden Inflationsausgleich. „Das könnten die Pharma-Konzerne locker aus ihrer Portokasse bestreiten“, erklärt Sziklai in einer Erklärung zum Bundestagsbeschluss.

 

Keine Entschädigungsrente für Hepatitis-C-Infizierte

 

Fach- und Betroffenenverbände, darunter auch die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH), sehen zudem weiterhin die verantwortlichen Pharmafirmen in der Pflicht, sich „dauerhaft mit einer angemessenen Summe an der Entschädigung [zu] beteiligen“.

 

Kritisiert wird auch, dass der Höchstsatz an Entschädigungszahlungen weiterhin nur denjenigen zusteht, die bereits an Aids erkrankt sind, nicht aber jenen Menschen, die unter anderen Folgen ihrer jahrzehntelangen HIV-Infektion leiden.

 

Zudem werden auch künftig jene etwa 2.000-3.000 Hämophilen keinerlei Entschädigung erhalten, die sich im Zuge des Blutskandals mit Hepatitis C infiziert haben. Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies damit, dass der Ansteckungsweg nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Die Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss Mechthild Rawert (SPD) hat in Aussicht gestellt, die Forderung nach Entschädigung der Hepatitis-Infizierten in der nächsten Legislaturperiode erneut auf die Agenda zu setzen.

 

Das vom Bundestag beschlossene Reformpaket bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und wird voraussichtlich im August 2017 in Kraft treten. Es enthält neben der Neuordnung der Hilfeleistungen außerdem fachliche und rechtliche Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen sowie der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika.

 

(ascho, jmn)

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