Berlin, Lübeck (ots) - Zu Beginn der 80er Jahre wurden Menschen von Pharmaunternehmen und dem Deutschen Roten Kreuz durch unzureichend gereinigte Blutprodukte mit HIV und schon zuvor in den 70ern mit Hepatitis C (HCV) infiziert.
Von den ehemals ca. 1.800 HIV-Infizierten leben noch 532 Betroffene. Diese werden seit 1995 durch die Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen" entschädigt. Die Finanzierung des Hilfsfonds war aber immer nur jeweils für einige Jahre gesichert. Mit der Novellierung des HIV-Hilfegesetz in 2017 garantiert der Bund nun die dauerhafte Finanzierung des Hilfsfonds und damit die Entschädigungszahlungen an die Betroffenen. Der Verband der Opfer des Blutskandals e.V. (VOB e.V.) begrüßt diese dauerhafte Sicherstellung der Entschädigungszahlungen. Für uns als Interessenverband der Geschädigten stellt sich allerdings die Frage, ob die Verursacher des Blutskandals damit bereits ihren Verpflichtungen gegenüber den Betroffenen in vollem Umfang gerecht werden.
In einem offenen Brief an den Gesundheitsminister Jens Spahn haben wir auf die bestehenden Parallelen zwischen den Conterganopfern und uns HIV-Infizierten hingewiesen. Nochmals verweisen wir auf die Prognos-Studie, die von einem renommierten Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen erstellt wurde. Die Stiftung hat 2014 bei der Prognos AG eine Untersuchung über die derzeitige Lebens- und Gesundheitssituation der noch lebenden HIV-Infizierten in Auftrag gegeben. Finanziert wurde sie vom Bundesgesundheitsministerium. In der Studie wird festgestellt, dass die Betroffenen zunehmend an Beeinträchtigungen durch den langen Verlauf der HIV Infektion und an Nebenwirkungen der Medikamente leiden. Diese Zunahme der unterschiedlichen Behinderungen hat zusätzlich eine Steigerung der monatlichen Kosten für die Betroffenen zur Folge. Ferner hat 2008 der Deutsche Bundestag die Gleichbehandlungsnotwendigkeit von Contergan Geschädigten und den HIV- infizierten Personen festgestellt, siehe offener Brief.
Der Betroffenenverband VOB e.V. fordert den Gesetzgeber deshalb auf, die von ihm selbst festgestellte Gleichbehandlungsnotwendigkeit des HIVHG mit dem bestehenden Conterganstiftungsgesetz umzusetzen. Diese Gleichsetzung hätte zur Folge, dass die seit 1995 gezahlten monatlichen Entschädigungen rückwirkend eine jährliche Anpassung erfahren müssen. Weiter fordern wir die Bundesregierung auf, die in den letzten 23 Jahren versäumten Anpassungszahlungen der HIVHG- Leistungen durch einen Einmalbetrag zu kompensieren. Zudem ist eine weitere elementare Forderung des VOB e.V. endlich auch die durch Blutprodukte infizierten deutschen HCV-Geschädigten angemessen zu entschädigen, da sie bislang, im Gegensatz zu vielen europäischen und außereuropäischen HCV-Geschädigten, trotz identischer Infektionswege und -ursachen sowie Krankheitsfolgen überhaupt keine Kompensation erhalten.
Der Verband der Opfer des Blutskandals e.V. möchte daran erinnern, dass noch immer nach wie vor regelmäßig Menschen an den Folgen der HIV- und Hepatitis-C-Infektionen sterben und das ohne für ihr ertragenes Leid angemessen entschädigt worden zu sein. - Wie lange sollen wir Betroffenen noch auf Gerechtigkeit warten?
Der Vorstand des Verbandes der Opfer des Blutskandals e.V.
(Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite www.nochleben.de.)
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