Der Bundestag beschließt lebenslange finanzielle Hilfe für Opfer des Blutskandals
Ab 1. Januar 2019 werden die finanziellen Hilfeleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ allein durch den Bund getragen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am 2. Juni 2017 verabschiedet.
HCV Infektionen bleiben unberücksichtigt.